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Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz

Inputs und Workouts

05. Juni 2018, Bildungshaus St. Arbogast, 09:00 - 16:30 Uhr

Selbstbestimmung und Autonomie nehmen in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert ein und werden als selbstverständlich angenommen. Diese Selbstverständlichkeit tritt jedoch für Menschen mit körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen zunehmend in den Hintergrund und macht Unterstützungsleistungen durch Dritte Platz. Nun soll mit dem 2. ErwSchG die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, gestärkt werden.

Die Autonomie von Menschen, die nicht mehr in der Lage sind ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, wird erweitert. Diese Menschen  sollen – soweit das möglich ist – selbst über ihre rechtlichen Beziehungen bestimmen. Die Möglichkeiten zur autonomen Vorsorge und zur selbstbestimmten Entscheidung werden in diesem Sinn ausgebaut, die betroffenen Menschen in den oft nicht einfachen  Entscheidungsprozessen stärker als bisher begleitet und unterstützt. Die gerichtliche Rechtsfürsorge wird auf ihren Kern, nämlich
die Vertretung von Menschen in rechtlichen Belangen, zurückgefüh
rt.

Im Rahmen der Fachtagungen des Bundesverbandes zum 2. ErwSchG erörtern und diskutieren wir die konkreten Auswirkungen dieses Gesetzes.


Die Fachtagungen werden in Zusammenarbeit mit den Landesorganisationen sowie dem Bundesministerium für Justiz organisie
rt.

Anmeldungen
Anmeldungen und Buchungen bitte ausschließlich online unter:
www.lebensweltheim.at
Lebensweltheim - Betriebsverein
Franz-Josefs-Kai 5/Top11, 1010 Wien
T: +43 1 585 15 90 E: fachtagungen@lebensweltheim.at


Ihre Anmeldung zur Teilnahme an der Fachtagung nach erfolgreichem Anmeldeprozess über unsere Homepage ist verbindlich und Sie erhalten automatisch eine Rechnung per E-Mail.


Die Teilnahme kann bis 1 Woche vor der Veranstaltung kostenlos schriftlich storniert werden. Bereits bezahlte Tagungsbeiträge werden
ohne Abzüge rückerstattet. Danach ist der Tagungsbeitrag auch bei Nicht-Teilnahme fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Tagungsbeiträge. Allerdings ist es möglich eine Ersatzperson zu nennen.


Wir ersuchen um Überweisung des Tagungsbeitrages von brutto
EUR 66,00 bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin.
IBAN: AT79 1 200 051 5 1 307 5801
Bank Austria, BIC: BKAUATWW
Inhaber: Lebensweltheim - Betriebsverein
Verwendungszweck: Name des Teilnehmers
Zahlungsreferenz: Rechnungsnummer


Im Tagungsbeitrag enthalten: Getränke, Pausenverpflegung, Mittagessen, Tagungsunterlagen

Einladung