§ 15 Die Rechnungsprüfung
- Die zwei Rechnungsprüfer/-innen werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
- Den Rechnungsprüfer/-innen obliegen die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Mitgliederversammlung das Ergebnis der Überprüfung zu berichten.