§ 8 Vereinsorgane
- Die Organe des Vereins sind: a) Mitgliederversammlung b) Vorstand c) Rechnungsprüfer d) Schiedsgericht
- Die Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die durch ihre Arbeit für den Verein entstehenden Kosten werden gemäß der geltenden Spesenabrechnungsordnung vergütet.