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- Die Organe des Vereins sind: a) Mitgliederversammlung b) Vorstand c) Geschäftsführung d) Rechnungsprüfer de) Schiedsgericht
- Die Bis auf die Geschäftsführung üben die Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die durch ihre Arbeit für den Verein entstehenden Kosten werden gemäß der geltenden Spesenabrechnungsordnung vergütet.